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Was Steuern im Kern bedeuten, welchen Vorteil eine gute Beratung bringt - und wie wir Ihre Steuererklärungen für Sie erstellen und fristgerecht einreichen.
„Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub."
Thomas von Aquin, * um 1225, † 07.03.1274, ital. Philosoph und TheologeDass diese Aussage einen gewissen Wahrheitsgehalt hat, lässt sich gut aus der Definition des Begriffs „Steuern" ableiten:
„Steuern sind öffentliche Abgaben, die ein Gemeinwesen kraft Zwangsgewalt in einseitig festgesetzter Höhe und (anders als bei Gebühren und Beiträgen) ohne Gewährung einer Gegenleistung von natürlichen und juristischen Personen seines Gebietsbereichs erhebt." - Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon
Fristen einhalten. Chancen nutzen.
Ein umfangreicher und wichtiger Bereich im Berufsfeld der Steuerberater ist die kompetente und fachlich korrekte Abgabe von Steuererklärungen für sämtliche zu erklärenden und zu veranlagenden Steuerarten.
Oftmals ist für die abschließende Fertigstellung der jeweiligen Erklärung eine steuerliche Beratung des Mandanten erforderlich, um die steuerliche Zielsetzung bzw. die wirtschaftliche Situation in den Erklärungen richtig abzubilden. Somit wird deutlich, dass Steuerberatung und Steuerdeklaration eigentlich nicht nebeneinander, sondern immer im Kontext zu sehen sind.
Wir haben uns nicht auf eine Branche oder ein Spezialgebiet und schon gar nicht auf eine Steuerart spezialisiert. Wir verstehen uns eher als „Generalist" statt als „Spezialist" für ein Teilgebiet und bieten damit Beratung und Erklärungen in sämtlichen Bereichen des Steuerrechts.
Als Privatperson hat man oft nur einmal im Jahr mit dem Finanzamt zu tun, nämlich dann, wenn die eigene Steuererklärung ansteht.
Beauftragen Sie damit einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe, sind Sie nicht mehr an die Frist zum 31. Juli 2026 (für die Erklärungen 2025) des Folgejahres gebunden. Steuerberater haben von Berufs wegen eine Abgabefrist sogar über den 31. Dezember des Folgejahres hinaus, bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres, um die Erklärungen einzureichen.
Liegen jedoch auch Vermietungseinkünfte vor, die ggf. auch umsatzsteuerpflichtig erzielt werden, sind zudem auch für Privatpersonen die Umsatzsteuertermine relevant, zu denen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgemäß elektronisch abgegeben werden müssen. Wird der Abgabezeitraum statt „jährlich" oder „quartalsweise" auf „monatlich" festgesetzt, hat der Steuerpflichtige regelmäßigen Kontakt mit dem Finanzamt. Gerade als Privatperson wird dies schnell zur „lästigen Pflicht".
Ändern sich Lebensumstände, werden Vermögensgegenstände an Kinder übertragen, finden Mieterwechsel (von privaten zu gewerblichen Mietern) statt – all das kann steuerliche Konsequenzen auslösen, die neu zu optimieren sind. Durch die ständig komplizierter werdende Steuergesetzgebung verliert man da schnell den Überblick. Wir als Ihr Steuerberater helfen Ihnen gerne, den Überblick zu behalten und Ihre individuellen steuerlichen Belange optimal zu gestalten!
Egal ob private Einkommensteuer oder betriebliche Steuern wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer - vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.