Ihr Steuerberater in Recklinghausen informiert:

Erstattungszinsen sind steuerpflichtig

Bei nicht zeitnaher Festsetzung der Steuern, sei es eine Nachzahlung oder eine Erstattung, fordert oder verzinst das Finanzamt die Steuerzahlungen. Die Höhe beläuft sich auf 0,5 % pro Monat, somit 6 % pro Jahr (p.a.).

 

Während die Nachzahlungszinsen zur Einkommen­steuer steuerlich nicht rele­vant sind, sind umkehrt jedoch Zinsen auf Steuererstattungen durch das Finanzamt der Einkommensteuer zu unterwerfen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 24.06.2014 bestätigt.

 


Steuerkanzlei Wolko  ---  Garantiert gut beraten.