Freiberufler

Einkommensteuer gesonderte Feststellung Umsatzsteuer

 

 

(nicht gewerblich Tätige wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Journalisten)


Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Unter diese Rubrik fallen alle An­gehörigen der sog. freien Berufe wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirt­schaftsprüfer, Ar­chi­tekten, Bau­ingenieure etc. Die Steuer­deklarationspflichten der freien Berufe sind ähnlich der Gewerbe­treibenden, nur dass Sie in der Regel keine Gewerbe­steuer­erklärung abge­ben müssen. Dies wäre jedoch der Fall, wenn sie z.B. in der Rechtsform einer Kapital­gesell­schaft betrieben werden. Weitere steuer­rechtliche Besonder­heiten sind in der je­weiligen Sparte natürlich ebenfalls vor­handen und müssen ent­sprechende An­wendung finden. Dies gilt ins­besondere auch für die Umsatz­steuer.

 

Vom Beleg­wesen über die Buch­führung bis hin zum Gewinn­ermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahme-­Überschuss-­Rechnung) ergibt sich das Zahlen­werk, das fachgerecht Ein­gang in die zuge­hörigen Steuer­erklärun­gen fin­den muss, damit das steuer­liche Ergeb­nis der frei­beruflichen Tätig­keit ordent­lich und korrekt beim Finanz­amt erklärt werden kann.

 

Wir erstellen folgende Steuer­erklärungen für Sie:

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Sollte es aus bestimmten Rahmen­bedingungen und Vorüber­legungen sinnvoll sein, die Arztpraxis als Kapital­gesellschaft zu führen, sind natürlich die ent­sprechen­den Erklärung­en abzu­geben. Ins Gewicht fällt hier ins­besondere der Verlust der Gewerbe­steuer­freiheit, da Kapital­gesell­schaft­en wie die GmbH kraft Rechts­form gewerbe­steuer­pflichtig sind.

 

Prüfung der Steuerbescheide

Abschließ­end gehört natürlich auch immer die Prüfung der ergehenden Steuer­bescheide zu unseren Auf­gaben. Gerne über­nehmen wir dies für Sie. Sollten sich Differenzen zu unseren opti­mierten Erklärung­en er­geben, gehen wir der Sache nach, damit Sie stets Ihr gutes Recht be­kommen.


Steuerkanzlei Wolko   ---   Garantiert gut beraten.