Unternehmen

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer

 

 

 

(Gewerbetreibende sämtlicher Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften (oHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH))


Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Unter diese Rubrik fallen alle Unter­nehmer, also Einzelkaufleute, einge­tragene Kauf­leute (e.K.) bzw. auch Ge­werbe­treibende sämt­licher Re­chts­for­men.

 

Vom Belegwesen über die Buch­führung bis hin zum Jahres­ab­schluss bzw. zur Bilanz (oder auch in der sog. Einnahme-­Über­schuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG) ergibt sich das Zahlenwerk, das fach­gerecht Eingang in die zugeh­örigen Steuer­erklärungen finden muss, damit das steuer­liche Ergebnis der Unter­nehmertätigkeit ordent­lich und korrekt beim Finanz­amt erklärt werden kann.

 

Wir erstellen folgende Steuer­erklär­ungen für Sie:

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung

Besteuerung von Personengesellschaften

Als Gesell­schafter einer Per­sonen­gesell­schaft wie Gesell­schaft bürger­lichen Rechts (GbR), Offen­er Handels­gesellschaft (OHG), Kom­mandit­gesellschaft (KG) oder GmbH & Co. KG mit dem Komple­mentär (Vollhafter) als Kapital­gesellschaft, betreuen wir auch die Gesell­schaft und Sie als Gesell­schafter kompetent und verlässlich.

 

Wir er­stellen unter anderem folgende Steuer­erklärungen für Sie:

  • Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

Für Sie als Anteils­eigner er­stellen wir natürlich auch gerne korrespon­dierend die pri­vaten Steuererklärungen. Außer­dem beraten wir Sie ganzjährig be­gleitend zu allen steuer­lichen, betriebs­wirtschaft­lichen und wirt­schaft­lich­en Sach­ver­halt­en.

Besteuerung von Kapitalgesellschaften

Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

Sind Sie Gesell­schafter einer Kapital­gesellschaft wie AG, GmbH oder UG (haftungs­beschränkt) und suchen einen verlässlichen Partner/­Steuer­berater, der Sie umfassend steuer­lich betreut und auf den man sich ver­lassen kann? Dann sind Sie hier richtig!

 

Wir erstellen für Kapital­gesell­schaften folgende Steuer­erklär­ungen:

  • Körperschaftsteuer­erklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragsteuererklärung

Daneben sind die Offen­legungs­pflichten zum Handels­register zu beachten.

 

Für Sie als Anteils­eigner er­stellen wir selbst­verständ­lich auch korres­pon­dierend die privaten Steuer­erklär­ungen.

 

Prüfung der Steuerbescheide

Abschließend gehört natürlich auch immer die Prüfung der er­gehenden Steuerbescheide zu unseren Auf­gaben. Gerne über­nehmen wir dies für Sie. Sollten sich Differenzen zu unseren opti­mierten Erklär­ungen er­geben, gehen wir der Sache nach, damit Sie stets Ihr gutes Recht be­komm­en.

 


Steuerkanzlei Wolko   ---   Garantiert gut beraten.