(Gewerbetreibende sämtlicher Rechtsformen wie Einzelunternehmen, Personengesellschaften (oHG, KG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH))
Unter diese Rubrik fallen alle Unternehmer, also Einzelkaufleute, eingetragene Kaufleute (e.K.) bzw. auch Gewerbetreibende sämtlicher Rechtsformen.
Vom Belegwesen über die Buchführung bis hin zum Jahresabschluss bzw. zur Bilanz (oder auch in der sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG) ergibt sich das Zahlenwerk, das fachgerecht Eingang in die zugehörigen Steuererklärungen finden muss, damit das steuerliche Ergebnis der Unternehmertätigkeit ordentlich und korrekt beim Finanzamt erklärt werden kann.
Wir erstellen folgende Steuererklärungen für Sie:
Als Gesellschafter einer Personengesellschaft wie Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offener Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) oder GmbH & Co. KG mit dem Komplementär (Vollhafter) als Kapitalgesellschaft, betreuen wir auch die Gesellschaft und Sie als Gesellschafter kompetent und verlässlich.
Wir erstellen unter anderem folgende Steuererklärungen für Sie:
Für Sie als Anteilseigner erstellen wir natürlich auch gerne korrespondierend die privaten Steuererklärungen. Außerdem beraten wir Sie ganzjährig begleitend zu allen steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten.
Sind Sie Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft wie AG, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und suchen einen verlässlichen Partner/Steuerberater, der Sie umfassend steuerlich betreut und auf den man sich verlassen kann? Dann sind Sie hier richtig!
Wir erstellen für Kapitalgesellschaften folgende Steuererklärungen:
Daneben sind die Offenlegungspflichten zum Handelsregister zu beachten.
Für Sie als Anteilseigner erstellen wir selbstverständlich auch korrespondierend die privaten Steuererklärungen.
Abschließend gehört natürlich auch immer die Prüfung der ergehenden Steuerbescheide zu unseren Aufgaben. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Sollten sich Differenzen zu unseren optimierten Erklärungen ergeben, gehen wir der Sache nach, damit Sie stets Ihr gutes Recht bekommen.