Steuerberatung

Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung

Der Übergang zwischen betriebs­wirtschaftlicher Beratung und der Steuerberatung an sich ist eigent­lich eher fließend.

 

Die betriebswirtschaftliche Beratung ist kaum denkbar ohne auch auf steuerliche Aspekte einzugehen. Gründet man ein Unter­nehmen, sollte man sich neben den Rahmen­bedingungen auch immer gleich Gedanken machen, welche steuer­lichen Konse­quenzen das haben kann, seine Unternehmung in der genannten Rechtsform zu be­treiben. Das beginnt mit der Art der Gewinnermittlung über den Umfang der Steuerbelastung sowie u.a. auch den Steuerberatungskosten. Kann ein Kleinunternehmer seine Gewinner­mittlung noch nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 3 EStG ermitteln (Einnahme-­Überschuss-­Rechnung) hat eine Kapital­gesellschaft wie die GmbH Bilanz­ierungs­pflicht und ggfs. sogar Offen­legungs­pflicht beim Bundes­anzeiger, die wiederum mit zusätz­lichen Kosten verbunden ist.

 

Unten sind ein paar wichtige Aspekte der be­triebs­wirtschaftlichen Berat­ung dar­gestellt, gleichfalls sind dann dort immer auch steuerliche Über­legungen mit einge­schlossen:


Existenzgründungsberatung

  • Rechtsformwahlberatung aus steuerlicher Sicht
  • Existenzgründungsgutachten für Zuschussvergabe
  • Organisationsberatung Rechnungs- und Belegwesen
  • Anmeldung, Betreuung und Vertretung bei Behörden
Steuerberatung Finanzamt guter Steuerberater

Unternehmensplanung

  • Ergebnisplanung
  • Liquiditätsplanung
  • Finanz- und Investitionsplanung, Prognose-rechnung
  • Steuerbelastungsplanung
  • Rechtsformwahlberatung aus steuerlicher Sicht
  • Beratung bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen

Finanzierungsberatung

  • Vergleich Kauf/Leasing
  • Steuerliche Auswirkung von Anlage-investitionen
  • Unterstützung bei Bankgesprächen

Oberhalb dieses Textes sind im wesentlichen Aufgaben im Bereich der Gründungsplanung sowie begleitende Beratung im Rahmen der aktiven Unter­nehmens­tätigkeit dargestellt. Diese betriebs­wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Vorüberlegungen und begleitenden Überlegungen sind wichtig, um das Unternehmen "zum Laufen" zu bekommen.

 

Im Anschluss dessen ist es für den Unternehmer erforderlich, einen Ent­wicklungs- oder Ziel­prognoseplan zu erstellen. Ist dieser erst einmal richtig konkretisiert kann man das Rech­nungs­wesen, dass ja bekannt­lich vom Gesetzgeber verpflichtend ist, für die steuer­liche Gewinn­ermittlung wun­der­bar als Kontroll­instrument ge­brauchen um auf die erwirt­schaft­eten Zahlen mit dem aufge­stellten Plan zu vergleichen (sog. SOLL-IST-Analyse).

 

Dazu bedient man sich ent­sprechenden Bilanz­kennziffern oder auch Umsatz­kenn­ziffern wie z.B. den Cash-Flow als Innen­finanzier­ungs­volumen der eigenen betrieb­lichen Tätigkeit. Darauf aufbauend kann man die Kapital­fluss­rechnung ermitteln, deren beide Seiten die Mittel­herkunft durch Außenfinanz­ierung (Eigen- oder Fremd­finanzierung) oder Innen­finanz­ierung (Cash-Flow) zum einen sowie Mittel­verwend­ung (z.B. für Investi­tionen) besteht. 

Bilanz- und Unternehmensanlayse

  • Cash-Flow-Ermittlung (Innenfinanzierungsvolumen)
  • Kapitalflußrechnung (Mittelherkunft und -verwendung)
  • Kennziffer-Analyse der Unternehmensentwicklung

Unternehmensnachfolge

  • Erbschaft- und Schenkungssteuerliche Beratung
  • Ertragsteuerliche Beratung
  • Erbfolgegestaltung
  • Steuerdeklaration

Existenzgründung Zuschüsse Berufsstart

Grundsätzlich sind dies immer wich­tige Fragen, die ein Unter­nehmer im Auge hat, denn er möchte sein Unternehmen oder seine Praxis auch nach Ende seines Berufslebens "in guten Händen" wissen und/oder finanziell im Alter gut abgesichert sein. Fragen, bei denen Ihr Steuer­berater für Sie als Ansprech­partner zur Seite stehen kann.

 

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Steuerkanzlei Wolko   ---  Garantiert gut beraten.