(insbesondere Arbeitnehmer und Rentner)
Unter die Privatpersonen fallen i.d.R. Arbeitnehmer und Rentner. Aber nicht jede Person dieser Gruppe muss zwingend immer eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dafür gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Gerade Arbeitnehmer haben über ihren Arbeitgeber bereits Ihr Einkommen lohnversteuert. Da diese Einkommen bereits versteuert sind, ist die Abgabe der Einkommensteuererklärung grundsätzlich erst einmal freiwillig (sog. Antragsveranlagung). Kommen dazu besondere Umstände, wie z.B. Verdienst aus einem zweiten Arbeitsverhältnis (Steuerkarte mit Lohnsteuerklasse VI) oder Ersatzleistungen wie Krankengeld, o.ä. wird aus der Antragsveranlagung eine sog. Pflichtveranlagung, sofern diese Beträge 410 Euro pro Jahr überschreiten.
Haben Arbeitnehmer hohe Werbungskosten im Jahr getragen lohnt sich das regelmäßig, die Steuererklärung freiwillig abzugeben. Gleiches gilt, wenn hohe außergewöhnliche Belastungen oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Sonderausgaben zu tragen sind. Oftmals wird dadurch eine hohe Steuererstattung vom Finanzamt erzielt.
Anders verhält sich das bei Rentnern. Diese Personengruppe sollte eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet (bei verheirateten Rentnern ist das der doppelte Betrag). Die Renten werden jedoch nach aktuellem Recht lediglich mit dem Ertragsanteil versteuert. Somit ist zunächst zu prüfen, ob die Freibetragsgrenze überhaupt überschritten wird. Dies ist dann auch eine Pflichtveranlagung, da die Rentner ja bisher unversteuerte Renteneinkünfte beziehen. Sollten daneben noch positive Vermietungseinkünfte vorliegen, sind die Freibeträge schnell erreicht.
Natürlich ist die Abgabe der Steuererklärung auch an Fristen gebunden. Derzeit ist die Frist zur Abgabe der Erklärung der 31. Mai des auf die Steuer folgenden Jahres. Wird ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe beauftragt, verlängert sich jeweilige Frist auf den 31. Dezember des Folgejahres. Ein Zeitgewinn, der sich insbesondere bei mutmasslichen Nachzahlungsfällen als Vorteil erweisen kann.
Als Ihr Steuerberater in Recklinghausen erstellen wir gerne Ihre privaten Steuererklärungen, natürlich professionell, preisgünstig und mit Hilfe modernster Technik.
Die Einkommensteuererklärung beinhaltet unter anderem insbesondere:
Wir sind Ihnen aber auch sehr gerne bei anderen vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten behilflich, dies können sein:
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung, wenn Sie Miteigentümer an einer Immobilie sind oder bei der Anfertigung einer Schenkungssteuererklärung z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder im Erbfall der Erbschaftsteuererklärung. Wir stehen Ihnen auch gerne zur Seite, wenn Sie planen, eine Photovoltaikanlage zu erwerben und die bei dem Finanzamt ordnungsgemäß anzumelden sowie die zugehörigen Erkärungen professionell fortlaufend abzugeben.
Abschließend gehört auch immer die Prüfung der ergehenden Steuerbescheide zu unseren Aufgaben. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Sollten sich Differenzen zu unseren optimierten Erklärungen ergeben, gehen wir der Sache nach, damit Sie stets Ihr gutes Recht bekommen.