Privatpersonen

Hilfe Einkommensteuererklärung

 

 

 

(insbesondere Arbeitnehmer und Rentner)


Einkommensteuer und Umsatzsteuer

Unter die Privatpersonen fallen i.d.R. Arbeitnehmer und Rentner. Aber nicht jede Person dieser Gruppe muss zwingend immer eine Ein­kommen­steuer­erklärung beim Finanz­amt ein­reichen. Dafür gibt es unter­schied­liche Voraus­setzung­en.

 

Gerade Arbeitnehmer haben über ihren Arbeitgeber bereits Ihr Ein­komm­en lohn­ver­steuert. Da diese Einkommen bereits versteuert sind, ist die Abgabe der Ein­kommen­steuer­erklärung grundsätzlich erst einmal freiwillig (sog. Antragsveranlagung). Kommen dazu besondere Umstände, wie z.B. Ver­dienst aus einem zweiten Arbeitsverhältnis (Steuerkarte mit Lohnsteuerklasse VI) oder Ersatz­leist­ungen wie Kranken­geld, o.ä. wird aus der Antrags­veranlagung eine sog. Pflicht­ver­anlagung, sofern diese Be­träge 410 Euro pro Jahr über­schreiten.

 

Haben Arbeit­nehmer hohe Werbungs­kosten im Jahr getragen lohnt sich das regelmäßig, die Steuererklärung freiwillig abzugeben. Gleiches gilt, wenn hohe außer­gewöhnliche Be­lastungen oder auch haushaltsnahe Dienst­leistungen sowie Sonder­ausga­ben zu tragen sind. Oftmals wird dadurch eine hohe Steuer­erstattung vom Finanzamt erzielt.

 

Anders verhält sich das bei Rentnern. Diese Personen­gruppe sollte eine Ein­kommen­steuererklärung ab­geben, wenn ihr zu ver­steuerndes Ein­kommen den Grund­frei­betrag über­schreitet (bei ver­heirateten Rent­nern ist das der doppelte Betrag). Die Renten werden jedoch nach aktuellem Recht lediglich mit dem Ertrags­anteil versteuert. Somit ist zunächst zu prü­fen, ob die Frei­betrags­grenze über­haupt über­schritten wird. Dies ist dann auch eine Pflicht­veran­lagung, da die Rentner ja bisher un­versteuerte Renten­einkünfte beziehen. Sollten daneben noch positive Ver­mietungs­einkünfte vorliegen, sind die Frei­beträge schnell erreicht.

 

Natürlich ist die Abgabe der Steuer­erklärung auch an Fristen gebun­den. Derzeit ist die Frist zur Abgabe der Erklärung der 31. Mai des auf die Steuer folgenden Jahres. Wird ein Angehöriger der steuer­beratenden Berufe beauftragt, verlängert sich je­weilige Frist auf den 31. Dezember des Folgejahres. Ein Zeit­gewinn, der sich insbesondere bei mutmasslichen Nachzahlungs­fällen als Vorteil erweis­en kann.

  

Als Ihr Steuer­berater in Reck­ling­hausen erstellen wir gerne Ihre privaten Steuererklärungen, natür­lich pro­fessionell, preisgünstig und mit Hilfe modernster Technik.

 

Die Einkommen­steuererklärung beinhaltet unter anderem ins­besond­ere:

  • außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Scheidungskosten, etc.
  • Kosten für haushaltsnahe Dienst­leistungen und Hand­werkerleistungen
  • Kinderbetreuungs­kosten, Schul­geld,
  • Spenden
  • Kosten für häusliche Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Reisekosten
  • sonstige Werbungskosten wie Gewerkschaftsbeiträge und Fachbücher
  • u.v.m.

Wir sind Ihnen aber auch sehr gerne bei anderen vom Gesetzgeber aufer­legten Pflichten behilflich, dies können sein:

 

Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinn­feststellung, wenn Sie Mit­eigentümer an einer Immobilie sind oder bei der An­fertig­ung einer Schenk­ungs­steuer­erklä­rung z.B. im Rahmen der vorweg­genommenen Erb­folge oder im Erbfall der Erbschaft­steuererklärung. Wir stehen Ihnen auch gerne zur Seite, wenn Sie planen, eine Photovoltaik­anlage zu er­werben und die bei dem Finanzamt ordnungs­gemäß anzu­melden sowie die zugehörigen Erkärungen pro­fessionell fort­laufend abzu­geben.

 

Prüfung der Steuerbescheide

Abschließend gehört auch immer die Prüf­ung der er­gehenden Steuer­bescheide zu unseren Aufgaben. Gerne über­nehmen wir dies für Sie. Sollten sich Differenzen zu unseren opti­mierten Erklärun­gen ergeben, gehen wir der Sache nach, damit Sie stets Ihr gutes Recht be­kommen.


Steuerkanzlei Wolko   ---   Garantiert gut beraten.